top of page
IMG-20240917-WA0018_edited.png

ORTSTAXE

 

Die Höhe der Ortstaxe ist wie folgt in Kategorien eingeteilt:

€ 3,10 pro Person und Übernachtung für Gäste ab 14 Jahre in Beherbergungsbetrieben mit 4 und 5 Sternen

€ 2,60 pro Person und Übernachtung für Gäste ab 14 Jahre in Beherbergungsbetrieben 3/3s Sternen, im Urlaub auf dem Bauernhof mit 5 Blumen, in der privaten Vermietung mit 5 Sonnen und im Camping mit 5 Sternen

€ 2,10 pro Person und Übernachtung für Gäste ab 14 Jahre für alle anderen Kategorien

Die Geschichte der Ortstaxe reicht weit zurück. Dokumentiert ist die „Kurtaxe“ bereits im Jahr 1507 in Baden-Baden und seit 1842 in Bad Ischl. Kurtaxen, Ortstaxen, Aufenthaltsabgaben, Nächtigungstaxen oder wie immer diese Tourismussteuern allgemein benannt werden, sind mittlerweile in den meisten touristischen Destinationen eingeführt worden. Sie sind Gemeindesteuern und werden je Person und Nacht bei der Unterbringung in einem Beherbergungsbetrieb fällig. Der Gast zahlt zusätzlich zu seinem Pensionspreis diese Taxe als Aufschlag, der extra in der Rechnung ausgewiesen wird.

Die Nächtigungsabgaben wurden mit dem Aufkommen des Fremdenverkehrs in den meisten touristischen Destinationen üblich und trugen wesentlich zur Finanzierung und Blüte der Fremdenverkehrsorte bei. Auch für die heimischen Tourismusregionen stellt die Ortstaxe eine unverzichtbare Einnahmequelle dar. Damit wird eine Reihe von Dienstleistungen finanziert, um die Qualität des Aufenthaltes für den Gast zu steigern. Außerdem kann mit diesen Geldern die Erhaltung und der Ausbau von touristischen Infrastrukturen sichergestellt werden, sei es der Betrieb von Informationsbüros, die Landschaftspflege und Pflege der Wander- und Spazierwege, die Ortsentwicklung und die Schaffung von kulturellen Angeboten und Einrichtungen. Durch die Zahlung der Ortstaxe trägt der Gast zur Finanzierung der Tourismusinfrastruktur bei und er sieht die Ortstaxe als Abgeltung für die Nutzung der touristischen Infrastrukturen und Dienstleistungen.

Ab 2024 kommt die Ortstaxe in Südtirol zu 70 Prozent den in das Landesverzeichnis eingetragenen Tourismusorganisationen zugute. Diese sind vor Ort für das Destinationsmanagement zuständig, also dafür, die Zusammenarbeit der Leistungsträger (Beherbergungsbetriebe, Anbieter von Freizeitdienstleistungen, usw., aber auch mehrerer Orte in einer Region) zu fördern und durch Kooperationen zwischen den Leistungsträgern durchgehende Dienstleistungsketten in den Destinationen sicherzustellen und ortsübergreifend zu vermarkten. 30 Prozent der Ortstaxe gehen an den Sonderbetrieb IDM-Südtirol, der unter anderem für das touristische Marketing und die Dachmarke Südtirol verantwortlich zeichnet. Mit Beschluss des Gemeinderates kann auf Antrag der örtlich zuständigen Tourismusorganisation die Ortstaxe generell oder für besondere Vorhaben, sowie für tourismusrelevante Dienstleistungen und Infrastrukturen erhöht werden, diese Beträge bleiben zu 100 Prozent bei den Tourismusorganisationen (LG 16.05.2012, Durchführungsverordnung D.LH. 31.08.2023).

Selbstverständlich müssen sich die Tourismusorganisationen nicht nur über die Ortstaxe, sondern auch über Mitgliedsbeiträge finanzieren, besonders bei Exklusivleistungen, die nur den Mitgliedern angeboten werden, muss sichergestellt sein, dass eine ausreichende Eigenfinanzierung vorhanden ist. Für den umfangreichen Aufgabenbereich einer modernen Tourismusorganisation braucht es aber auch die Mittel aus der Ortstaxe. Ohne diese notwendigen Mittel für die Strukturen und die Personalausstattung könnte eine nachhaltige und strategische Entwicklung und Steuerung einer Destination nicht gelingen und das umfangreiche Aufgabengebiet zwischen Stakeholdermanagement, Produktentwicklung, Informationsdienstleistung, Landschaftspflege, Ortsentwicklung und Kommunikation mit den touristischen Akteuren und den Gästen könnte nicht bewältigt werden.

Gerne steht der Tourismusverein Partschins mit Rabland und Töll

für Fragen zur Verfügung.

bottom of page